Mit dem Umzug der Justizvollzugsanstalt Augsburg nach Gablingen haben wir das Projekt „Jugendarresthilfe“ aufgegeben.
1. Ausgangssituation
Der Jugendarrest ist das schärfste zur Verfügung stehende Zuchtmittel für Jugendliche, die straffällig wurden. Um erzieherisch wirksam zu sein, ist eine entsprechende fachliche Begleitung der Jugendlichen unabdingbar. Um den besonderen erzieherischen Bedarf der Zielgruppe zu decken ist eine ergänzende Betreuung durch freiwilliges Engagement notwendig. Die Arrestanstalt Augsburg ist für ganz Schwaben zuständig, so dass dort auch Jugendliche aus weiter entfernten Orten einsitzen. Die Arrestdauer kann ein Wochenende (Freizeitarrest) oder bis zu vier Wochen betragen. Etwa die Hälfte der Arrestanten ist aufgrund eines Ungehorsamsarrests (Nichterfüllung von Weisungen) in der Anstalt. Wichtig ist mehr Begleitung, Betreuung und Förderung während der Arrestzeit. Nur wenige können irgendeiner Arbeit bzw. Beschäftigung innerhalb der Anstalt nachgehen, in der Regel Hausarbeiten bzw. Renovierungsarbeiten. Es gibt bereits jetzt schon freiwilliges Engagement in der Arrestanstalt, wenn auch nur punktuell. Die Jugendlichen sind für Angebote gut ansprechbar und dankbar.
2. Ziel
Der Jugendarrest (§16 JGG) ist ein kurzfristiger, rasch eingesetzter Freiheitsentzug mit sühnendem Charakter (BGH 18, 209). Er soll als tatbezogener Ordnungsruf den Jugendlichen zur Selbstbesinnung führen, ihm eindringlich zum Bewusstsein bringen, dass er für begangenes Unrecht einzustehen hat (Brunner, JGG Kommentar).
Mit dem neuen Konzept sollen engagierte Bürger/innen und soziale Einrichtungen (z.B. MHD) gewonnen werden, die jugendliche Straftäter als Vertreter der Gesellschaft im Arrest aufsuchen und damit den Gesellschaftsbezug herstellen und die Integration fördern. Es werden regelmäßige Kursangebote für die Jugendlichen in der Jugendarrestanstalt Augsburg angeboten, um die Jugendlichen in ihren lebenspraktischen Fähigkeiten auf unterschiedlichen Wegen zu fördern. Analog zu bereits bestehenden „Patenmodellen“ sollen die Freiwilligen auch nach der Entlassung aus dem Arrest noch mit Rat und Tat zur Seite stehen.
3. Zielgruppe
Jugendliche und heranwachsende Straffällige, die in der Jugendarrestanstalt Augsburg einen Arrest verbüßen. Die Jugendlichen können zwischen 14 und 21 Jahre alt sein, in der Regel sind sie älter als 16 Jahre.
4. Inhalte des Angebotes
Das Angebot durch die freiwilligen Mitarbeiter/innen soll den Jugendlichen ein Bildungsangebot im Sinne der Förderung ihrer lebenspraktischen Fähigkeiten machen. Das Angebot soll sich am Bedarf der jugendlichen Arrestanten und den Fähigkeiten der Freiwilligen orientieren.
Z. Zt. werden folgende Kurse regelmäßig durchgeführt:
- Erster-Hilfe-Kurs
- Finanzwissen für Jugendliche/junge Erwachsene
- Gesunde Ernährung: Frühstück zubereiten
Des weiteren werden sozialtherapeutische Videoproduktionen durchgeführt, in denen die Jugendlichen ihre Situation und Möglichkeiten von Veränderungen spielerisch bearbeiten und darstellen. Geplant sind verstärkte Einsätze bei gemeinnützigen Arbeiten und begleitende Patenschaften („Mentoring“) nach Verbüßung des Jugendarrests.